Verfassung

Die Kirche und ihr Auftrag

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS bekennt Gott als den Schöpfer, Jesus Christus als Erlöser und ihr alleiniges Haupt und den Heiligen Geist als Tröster und Beistand. Sie erkennt in den Schriften des Alten und Neuen Testaments das Zeugnis der göttlichen Offenbarung. Sie bekennt, dass wir errettet sind durch Gnade und gerechtfertigt durch den Glauben. (Präambel der Verfassung)

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS gründet auf der Verfassung, die in den Jahren 2014–2019 revidiert und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt wurde. Diese legt mit der Formulierung des Auftrags den Grund für Existenz und Wirken der Evangelisch-reformierten Kirche fest: «Die EKS verkündigt das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat.» (§ 2.1)

Die Verfassung beschreibt in den ersten Kapiteln die Grundlagen (I.) und Aufgaben (II.) der Kirche, bevor sie schliesslich die Strukturen ihrer Gremien festlegt. Dazu gehören die Synode, der Rat, das Präsidium des Rates, die Konferenz der Kirchenpräsidien KKP sowie die strategischen Ausschüsse. Darüber hinaus enthält die Verfassung eigene Bestimmungen etwa zur Gleichstellung und zur ausgewogenen Vertretung der Landessprachen sowie ein Diskriminierungsverbot.

Rechtsform

Die EKS ist die Kirchengemeinschaft der 24 evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz sowie der evangelisch-methodistischen Kirche.

Die EKS ist als Verein nach Art. 60 ZGB organisiert. Die Mitglieder bilden die Vereinsversammlung als oberstes Organ nach Art. 64 ZGB.

In der Versammlung wird der Vorstand, der in der EKS «Rat» heisst, gewählt und es werden die grundlegenden Beschlüsse gefasst. Der Rat ist für die Geschäftsführung nach Art. 69 ZGB verantwortlich und vertritt den Verein EKS.

Die EKS hat per 1. Januar 2020 ihre Statuten revidiert. Die EKS ist vereinsrechtlich identisch mit dem bisher unter dem Namen Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK bekannten Verein.