Legislaturziele des Rates

2023 bis 2026

Die EKS ist die Gemeinschaft der evangelisch-reformierten sowie weiterer protestantischer Kirchen in der Schweiz. Ihr Handeln richtet sich nach dem Subsidaritätsprinzip. Mit der Verfassung von 2020 haben die Mitgliedkirchen den Willen zum Ausdruck gebracht, enger zusammenzuwachsen und die Kirchengemeinschaft zu stärken. Die Arbeit des Rates und daraus folgend der Aufbau, die Organisation und die Projekte der Geschäftsstelle richten sich nach den Grundlagen und Aufgaben aus der Verfassung der EKS.

Innerhalb des reichen Projektportfolios setzt der Rat drei Akzente für die Weiterentwicklung der Kirchengemeinschaft in der Legislatur 2023 bis 2026.

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz wird mit ihren geistlichen und gesamtgesellschaftlichen Impulsen landesweit wahrgenommen.

Mit dem ersten Akzent will der Rat dem gesellschaftlichen Auftrag der EKS in der Öffentlichkeit Nachdruck verleihen und der Rede von «Bedeutungsverlust» und der Grundstimmung der Marginalisierung evangelischer Positionen und Werthaltungen proaktiv begegnen.

Ziele 1 und 2

  • Evangelische Impulse geben

    Ziel 1

    Die Werte und Positionen der EKS sind in der Gesellschaft bekannt und finden Beachtung.

    • Wir prägen durch theologisch-ethische Expertise in den Bereichen Menschenbild, Demokratie und Kultur die öffentlichen Debatten mit.
    • Wir dienen gesellschaftlichen Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft als verlässliche und geschätzte Informationsquelle.
    • Wir stärken durch öffentliche Impulse die Verbundenheit der Kirchenmitglieder mit der EKS.
    • Wir tragen dazu bei, die Sichtbarkeit des kirchlichen Beitrags zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zu erhöhen.

    «Die EKS verkündigt das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat.» gemäss Verfassung EKS § 2,1

  • Evangelium bezeugen

    Ziel 2

    Unsere Kirchenmitglieder wissen über ihren Glauben Bescheid und reden gerne davon.

    • Wir vermitteln die Eckwerte evangelisch-reformierten Glaubens.
    • Wir unterstützen die Mitgliedkirchen in der Befähigung ihrer Kirchenmitglieder, theologische und geistliche Aufgaben in der Gemeinde oder in neuen Formen von Gemeinschaften zu übernehmen.
    • Wir teilen mit ihnen ein gemeinsames Wissen um evangelische Texte, Motive und Lieder.

    «Wir bringen den Christlichen Glauben in zeitgemässer Weise zum Ausdruck.» gemäss Verfassung EKS § 3,3

Die Mitgliedkirchen und ihre Kirchenmitglieder verstehen sich als Teil der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz.

Mit dem zweiten Akzent werden Impulse zur Intensivierung kirchlichen Lebens auf den drei Ebenen Kirchgemeinde, Mitgliedkirche und Kirchengemeinschaft und die Förderung des geistlichen Lebens auf der Ebene der Kirchengemeinschaft gesetzt. Der Rat erkennt darin ein zentrales, mit dem Übergang von SEK zu EKS verbundenes Anliegen.

Ziele 3 und 4

  • Kirche erleben

    Ziel 3

    Unsere Mitglieder erleben die nationale Verbundenheit als Bereicherung.

    • Wir tragen mit Anlässen und Aktionen zum Zusammenwachsen der Kirchengemeinschaft bei.
    • Wir fördern das gemeinsame geistliche Leben.

    «Wir fördern auf Ebene der Kirchengemeinschaft das geistliche Leben.» gemäss Verfassung EKS § 6,4

  • Zusammenarbeit fördern

    Ziel 4

    Wir erleichtern die Arbeit unserer Mitgliedkirchen durch Koordination und Vernetzung untereinander.

    • Wir begleiten neue Formen kirchlicher Gemeinschaft und kirchlichen Wirkens in der Gesellschaft und gewährleisten die nationale Koordination und Vernetzung zwischen den Beteiligten.
    • Wir unterstützen die Mitgliedkirchen bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten zur Wahrung der persönlichen Integrität.
    • Wir erarbeiten gemeinsam mit den Mitgliedkirchen attraktive Modelle zur Förderung professionellen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements.
    • Wir fördern die Koordination und die Netzwerke für eine professionelle Spezialseelsorge.

    «Die EKS und die Mitgliedkirchen unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen.» gemäss Verfassung EKS § 5,1

Verantwortungsträgerinnen und Mitarbeitende der Mitgliedkirchen nehmen kirchliches Wachstum in Gemeinden und weitere innovative Formate wahr und fördern sie.

Mit dem dritten Akzent will der Rat die Mitgliedkirchen darin unterstützen, für verschiedene Zielgruppen attraktiv zu bleiben und Menschen zu erreichen, die nicht kirchlich sozialisiert worden sind. Der Rat erkennt in der empirischen Datenerhebung und der institutionell verantworteten Interpretation dieser Daten ebenfalls die Chance, den negativen, rein auf Mitgliederzahlen fokussierten Untergangsszenarios die tatsächlichen Neuaufbrüche und zukunftsgewandten Entwicklungen entgegenzustellen.

Ziele 5 und 6

  • Kirchliche Entwicklung wahrnehmen

    Ziel 5

    Wir kennen unsere Mitgliedkirchen und machen das kirchliche Leben sichtbar.

    • Wir erheben in einem Mitgliedkirchenmonitoring zentrale Entwicklungen im Wirken der Mitgliedkirchen.
    • Wir antizipieren zusammen mit den Mitgliedkirchen Entwicklungen und legen einen gemeinsamen Katalog an zu erhebenden Daten fest.

    «Wir leben Kirchengemeinschaft auf den drei Ebenen Kirchgemeinde, Mitgliedkirche und EKS» gemäss Verfassung EKS § 4,1

  • Zukunft gestalten

    Ziel 6

    Gemeinsam mit den Mitgliedkirchen finden wir neue Formen der Verbundenheit, Zugänge zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Lebenswelten und helfen einander, Ressourcen gut einzusetzen.

    • Wir zeigen und verstärken Impulse aus den Mitgliedkirchen zu neuen Formen der landeskirchlichen Verbundenheit und Zugehörigkeit.
    • Wir wollen als Kirche den Menschen mit ihren unterschiedlichen lebensweltlichen Bedürfnissen gerecht werden. Deshalb sensibilisieren wir kirchliche Akteure für die lebensweltliche Diversität und die sich daraus ergebenden Chancen.
    • Wir analysieren gemeinsam mit den Mitgliedkirchen die Finanzgefässe der EKS und entwickeln Konzepte, wie kirchliche Liegenschaften vielfältig genutzt werden können.

    «Wir führen die Reformation weiter.» gemäss Verfassung EKS § 3,2

Der Absender «Wir» bezeichnet Rat und Geschäftsstelle.