Aufgrund der Komplexität der Analysearbeiten hat sich die Fertigstellung des Untersuchungsberichts zur Aufarbeitung der Umstände im vergangenen Jahr um knapp drei Monate hinausgezögert. Nun wurde dieser Bericht der nichtständigen Kommission unter der Leitung von Marie-Claude Ischer zur weiteren Bearbeitung überwiesen.

Es ist dem Synodepräsidium ein zentrales Anliegen, dass die nichtständige Kommission ihre Arbeiten uneingeschränkt, unabhängig und mit der gebotenen Sorgfalt weiterführen kann. Zur Wahrung der Sorgfaltspflichten bleibt der Untersuchungsbericht der beauftragten Anwaltskanzlei in den Händen der nichtständigen Kommission. Sobald die Arbeiten der nichtständigen Kommission abgeschlossen sind, erfolgt die Antragstellung an die Synode im September. Dann wird der Bericht der nichtständigen Kommission, der auf den Erkenntnissen der Untersuchung der Anwaltskanzlei basieren wird, öffentlich zugänglich sein.

Das Synodepräsidium ist überzeugt, dass mit diesem Vorgehen das starke Mandat, welches der nichtständigen Kommission von der Synode erteilt wurde, gestützt und eine sorgfältige Aufarbeitung ermöglicht werden.