«Die neue Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz transportiert die reformierte DNA.», betont Kirchenbundspräsident Gottfried Locher. Der Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz ist das Herzstück der neuen Verfassung: die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus durch Wort und Sakrament, Diakonie und Seelsorge, Erziehung und Bildung.

Wie eine Bergroute
Die Präsidentin der Abgeordnetenversammlung, Pfarrerin Claudia Haslebacher, hatte die anspruchsvolle Aufgabe, die Beratungen zum Verfassungsentwurf an zwei ordentlichen und einer ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung zu führen. Claudia Haslebacher erklärt: «Der Weg bis zur Annahme der neuen Verfassung ist vergleichbar mit einer Bergroute mit vielen nicht markierten Wegabschnitten. Unterwegs wurden sich alle bewusst, dass die angestrebte Einheit nicht durch Einzelinteressen gefährdet werden soll.»

Ein starkes Zeugnis der Einheit
«Krisen im Prozess waren wichtig», so Pfarrerin Haslebacher. Sie zwangen dazu, Differenzen zu diskutieren, gemeinsam Wege zu suchen und zugunsten der Einheit eigene Anliegen zurück zu stecken. «Die neue Verfassung, die jetzt vorliegt, ist ein starkes Zeugnis dafür, was im Blick auf die Einheit der Kirchen möglich ist.» Pfarrerin Haslebacher dankt den Abgeordneten für die Ausdauer, das Durchstehen von Krisen, das intensive Diskutieren und die Bereitschaft, die stärkere Einheit und Zusammenarbeit auf nationaler Ebene immer im Blick zu behalten.

Erste Synode im Wallis in 2020
Im Juni 2020 wird die erste Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz im Wallis stattfinden. «Der Erfolg der neuen Kirchengemeinschaft hängt nun wesentlich davon ab,» so Ratspräsident Gottfried Locher, «dass alle drei Ebenen zusammenrücken: lokal, kantonal und national.»