Die Bestimmung des Strafgesetzbuches zum Kampf gegen die Rassendiskriminierung soll um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert werden – dies haben Bundesrat und Parlament beschlossen. Gegen diese Änderung wurde das Referendum ergriffen. Aufgrund bisheriger Beschlüsse und aufgrund seiner neuen Verfassung positioniert sich der Rat EKS dahingehend, dass er die Erweiterung des Artikels Art. 261bisStGB unterstützt.

Grundsatzentscheid des Parlaments der EKS ist Grundlage für Erweiterung der Strafnorm

In der neuen Verfassung der EKS wird in Art. 10 ein Diskriminierungsverbot festgehalten. Demnach achtet die EKS «bei all ihrem Wirken in Wort und Tat darauf, dass niemand diskriminiert wird». In diesem Sinn und Geist hat sich das Parlament, die Abgeordnetenversammlung, bereits im Sommer 2019 in einem Grundsatzentscheid auch gegen jegliche Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gestellt. Die Abgeordnetenversammlung machte sich damals die folgende Position des Rates zu eigen: ‹Wir sind von Gott gewollt, so wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.›

Die Abgeordnetenversammlung weist damit jede Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zurück, wie sie gemäss Art. 261bis Abs. 4 StGB zukünftig unter Strafe gestellt werden soll. Neu wird bestraft, «wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert».