Da bis heute keine politische Lösung in Sachen «Konzernverantwortung» zustande gekommen ist, hat der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK beschlossen, die Konzernverantwortungsinitiative zu unterstützen.
Der Rat des SEK appelliert an die Rechtskommission des Ständerates, an ihrer Sitzung vom 3.September einem griffigen Gegenentwurf zum Durchbruch zu verhelfen. Nur bei einem Gegenentwurf, der die wichtigsten Forderungen übernimmt, gelingt der Brückenschlag zwischen Parlament und Initianten.

Kirchen und kirchliche Hilfswerke sind die treibende Kraft hinter der Konzernverantwortungsinitiative. Nach Annahme der Initiative haftet ein Konzern mit Sitz in der Schweiz für den Schaden, den eine Tochterfirma im Ausland begangen hat, ausser der Konzern kann aufzeigen, dass er alle nötigen Massnahmen ergriffen hat, um den Schaden zu verhindern.

Nachdem die Politik bis heute noch keine Antwort auf die Initiative gefunden hat und die Lösungsfindung blockiert ist, sagt nun auch der Rat des Kirchenbundes Ja zu den Forderungen der Konzernverantwortungsinitiative. «Die Wirtschaft soll dem Menschen dienen. Deshalb wird der Kirchenbund immer seine Stimme erheben, um die Schweiz an ihre Verantwortung für die Menschen im globalen Süden zu erinnern», so Gottfried Locher, Ratspräsident des Kirchenbundes. Die Menschenrechte sind nach der Meinung des Rats nicht verhandelbar.

Appell an den Ständerat: Hauptforderungen müssen in Lösung enthalten sein

Unter anderem auch verschiedene Wirtschaftsverbände vertreten die klare Haltung, dass es eine politische Antwort auf die Konzernverantwortungsinitiative brauche.

In diesem Sinne appelliert der Rat des SEK an den Ständerat, Farbe für Menschenrechte und Umweltschutz zu bekennen. Die politische Blockade muss aufgehoben und Hand geboten werden für eine rasche und tragfähige Lösung. Die Dringlichkeit einer massgeblichen Verbesserung der Situation für die betroffenen Menschen ist zu hoch, um einen Stillstand zu riskieren. Unbestritten ist für den Rat des SEK, dass bei einem möglichen Gegenvorschlag die Hauptforderungen der Initiative erfüllt sein müssen. Im Zentrum steht dabei die Haftungsfrage, die nicht ausgeklammert werden kann.

Rückzug der Initiative nur bei griffigem Gegenvorschlag möglich

Die Initiantinnen und Initianten haben ihre Bereitschaft kundgetan, die Konzernverantwortungsinitiative zurückzuziehen, sollte sich das Parlament auf einen tragfähigen Gegenvorschlag einigen. Es ist nun an der Rechtskommission des Ständerats, hier die notwendigen Entscheide zu fällen. Für den Rat des Kirchenbundes ist es wichtig, dass eine rasche und rechtlich bindende Lösung gefunden werden kann, die im Interesse der Menschen und der Umwelt ist.