Ziele 3 und 4

Legislaturziele des Rates 2023 bis 2026

Kirche erleben

Ziel 3

Unsere Mitglieder erleben
die nationale Verbundenheit
als Bereicherung.

  • Wir tragen mit Anlässen und Aktionen zum Zusammenwachsen der Kirchengemeinschaft bei.
  • Wir fördern das gemeinsame geistliche Leben.

«Wir fördern auf Ebene
der Kirchengemeinschaft
das geistliche
Leben.»

gemäss Verfassung EKS § 6,4

Zusammenarbeit fördern

Ziel 4

Wir erleichtern die Arbeit
unserer Mitgliedkirchen
durch Koordination und
Vernetzung untereinander.

  • Wir begleiten neue Formen kirchlicher Gemeinschaft und kirchlichen Wirkens in der Gesellschaft und gewährleisten die nationale Koordination und Vernetzung zwischen den Beteiligten.
  • Wir unterstützen die Mitgliedkirchen bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten zur Wahrung der persönlichen Integrität.
  • Wir erarbeiten gemeinsam mit den Mitgliedkirchen attraktive Modelle zur Förderung professionellen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements.
  • Wir fördern die Koordination und die Netzwerke für eine professionelle Spezialseelsorge.

«Die EKS und die
Mitgliedkirchen unterstützen
einander
in der Erfüllung ihrer
Aufgaben und
arbeiten zusammen.»

gemäss Verfassung EKS § 5,1