Ziele 3 und 4
Legislaturziele des Rates 2023 bis 2026
Kirche erleben
Ziel 3
Unsere Mitglieder erleben
die nationale Verbundenheit
als Bereicherung.
- Wir tragen mit Anlässen und Aktionen zum Zusammenwachsen der Kirchengemeinschaft bei.
- Wir fördern das gemeinsame geistliche Leben.
«Wir fördern auf Ebene
der Kirchengemeinschaft
das geistliche
Leben.»
gemäss Verfassung EKS § 6,4
Zusammenarbeit fördern
Ziel 4
Wir erleichtern die Arbeit
unserer Mitgliedkirchen
durch Koordination und
Vernetzung untereinander.
- Wir begleiten neue Formen kirchlicher Gemeinschaft und kirchlichen Wirkens in der Gesellschaft und gewährleisten die nationale Koordination und Vernetzung zwischen den Beteiligten.
- Wir unterstützen die Mitgliedkirchen bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten zur Wahrung der persönlichen Integrität.
- Wir erarbeiten gemeinsam mit den Mitgliedkirchen attraktive Modelle zur Förderung professionellen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements.
- Wir fördern die Koordination und die Netzwerke für eine professionelle Spezialseelsorge.
«Die EKS und die
Mitgliedkirchen unterstützen
einander
in der Erfüllung ihrer
Aufgaben und
arbeiten zusammen.»
gemäss Verfassung EKS § 5,1