Die steigenden Zahlen von Corona-Infektionen und Hospitalisationen deuten auf eine vierte Welle der Pandemie hin. Die Landeskirchen betrachten diese Entwicklungen mit Sorge und sind gewillt, ihren Beitrag zur Eindämmung weiterhin zu leisten und sich in ihren Reihen für wirkungsvolle Schutzmassnahmen einzusetzen.
Das im Frühling 2021 vom Bundesrat mit der Einführung des Corona-Zertifikats implementierte Ampelsystem hatte die religiösen Veranstaltungen bisher dem «grünen Bereich» zugeordnet. Demnach waren sie von der Anwendung des Zertifikats aufgrund von elementaren Freiheits- und Grundrechten explizit ausgeschlossen. Neu wird die Zertifikatspflicht breiter anwendbar, jedoch abgestuft nach «grundrechtsrelevanten» und anderweitigen Veranstaltungen. Die Landeskirchen danken dem Bundesrat, dass er den Zugang zu Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen als wichtig erachtet und die Zertifikatspflicht erst ab einer Anzahl von 50 Personen fordert. Sie erachten es als Ergebnis des Einwirkens der Kirchen bei der Landesregierung im Vorfeld des heutigen Entscheids.
Die Landeskirchen sehen sich in der Pflicht, in dieser herausfordernden Lage für alle Menschen auch weiterhin offene und sichere Gottesdienste feiern zu können. Sie werden alles Mögliche unternehmen, damit sich die Teilnehmenden an Gottesdiensten nicht anstecken.
Die Landeskirchen kritisieren, dass Abdankungen und andere, auch nicht-kirchliche Bestattungsrituale, nicht generell vom Zertifikatserfordernis ausgenommen sind. Die Möglichkeit, gemeinsam zu trauern und Abschied zu nehmen ist ein wesentliches Element der persönlichen und gesellschaftlichen Bewältigung von Krisensituationen. Mit Blick auf die pandemiebedingte Situation tragen die EKS und die SBK die strengeren Schutzvorschriften mit und hoffen, dass die Massnahmen wirken. Sie werden sich weiterhin aktiv beim Bundesrat dafür einsetzen, dass Abdankungen von der Zertifikatspflicht ausgenommen werden.