Schweizerische Rat der Religionen SCR

Beitrag zur Verständigung und Vertrauensbildung

Der Schweizerische Rat der Religionen SCR trägt zum religiösen Frieden in der Schweiz und zur Verständigung und Vertrauensbildung zwischen den Verantwortlichen der Religionsgemeinschaften bei. Er soll auch Ansprechpartner für die Bundesbehörden sein.

Der Schweizerische Rat der Religionen (Swiss council of religions: SCR) setzt sich aus leitenden Persönlichkeiten der Schweizer Bischofskonferenz, des Rates der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, der Christkatholischen Kirche der Schweiz, der Metropolie der Schweiz (Ökumenisches Patriarchat), der Schweizerischen Evangelischen Allianz, des Réseau évangélique suisse und des Dachverbands der Freikirchen des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes und Islamischer Organisationen der Schweiz zusammen, welche von ihren Institutionen oder Organisationen mandatiert sind.

Er kann weitere leitende Persönlichkeiten von Kirchen und Religionsgemeinschaften, die in der Schweiz von gesellschaftlicher Bedeutung sind, zu seinen Sitzungen einladen. An den Sitzungen des Schweizerischen Rates der Religionen nimmt eine durch dessen vorgenannte Mitglieder einstimmig bezeichnete Person teil, die das Sekretariat führt.

Ziele

Mit der Bildung eines Schweizerischen Rates der Religionen verbinden die beteiligten Kirchen und Religionsgemeinschaften folgende Zielsetzungen:

  • Beitrag zum Erhalt und zur Förderung des religiösen Friedens in der Schweiz
  • Verständigung unter den Teilnehmenden über gemeinsame Anliegen
  • Vertrauensbildung zwischen den Religionsgemeinschaften
  • Dialog zu aktuellen religionspolitischen Fragestellungen
  • Ansprechmöglichkeit für Bundesbehörden in diesen Fragen

Zweck

Der Schweizerische Rat der Religionen:

  • knüpft an der interreligiösen Feier vom 5. März 2003 in Bern an und will im Sinn der Erklärung «Das Band des Friedens stärken – in der Schweiz und weltweit» zur Wahrung des religiösen Friedens in der Schweiz und zu gegenseitiger Achtung zwischen den Religionen (insbesondere monotheistisch-abrahamitischer Tradition) beitragen,
  • versteht sich als eine Dialog- und Verständigungsplattform zwischen den höchsten Repräsentationen der drei Landeskirchen, der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften,
  • diskutiert Fragen von gemeinsamem Interesse, insbesondere des interreligiösen und interkulturellen Zusammenlebens in der Schweiz,
  • berät regelmässig darüber, welche gemeinsamen Anliegen aufgenommen und in welcher Weise sie verfolgt werden sollen,
  • informiert sich über wichtige Anliegen seiner Mitglieder und kann vereinbaren, ein besonderes Anliegen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft gemeinsam aufzunehmen und zu unterstützen,
  • kann als Ansprechgremium für Anliegen des Bundes dienen,
  • pflegt die Beziehung mit der Interreligiösen Arbeitsgemeinschaft der Schweiz IRAS und anderen gesamtschweizerischen Organisationen mit ähnlicher Zweckbestimmung.

Der Schweizerische Rat der Religionen fällt keine die einzelnen Kirchen oder Religionsgemeinschaften bindenden Beschlüsse.

Medienmitteilung

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