Aufhebung Coronamassnahmen

Die jetzige Übergangsphase erfordert von allen Beteiligten ein hohes Mass an Toleranz und Respekt des Gegenübers.

Durch den Bundesratsentscheid vom 16. Februar 2022 entfällt ab 17. Februar 2022 die Pflicht zur Umsetzung und Einhaltung von Schutzmassnahmen. D.h. für alle gottesdienstlichen Feiern bestehen keine Zulassungsbeschränkungen mehr, ebenso entfällt die Pflicht zur Einhaltung weiterer Massnahmen, die bislang Inhalt der Schutzkonzepte waren.



Gottesdienste und Kasualfeiern können demnach aus rechtlicher Sicht ab sofort wieder ohne Beschränkungen gefeiert werden. Den Kirchen und Kirchgemeinden wird jedoch an dieser Stelle empfohlen, mit den wiedergewonnenen Freiheiten mit Bedacht umzugehen und folgende Aspekte zu beachten:

  • Es ist je vor Ort dafür zu sorgen, dass vulnerablen Personen beim Gottesdienstbesuch nach wie vor angemessene Schutzmöglichkeiten (Platzangebot, freiwilliges Maskentragen usw.) geboten werden.
  • Bei der Feier des Abendmahls sind geeignete Formen zu finden, die ausreichenden Schutz bieten
  • Einzelne Hygienemassnahmen können ohne Weiteres aufrechterhalten werden, namentlich die Händedesinfektion sowie die ausreichende Lüftung der Räumlichkeiten.

Die jetzige Übergangsphase erfordert von allen Beteiligten ein hohes Mass an Toleranz und Respekt des Gegenübers. Mit der gebotenen Sorgfalt in der Anwendung der genannten Aspekte kann je vor Ort sichergestellt werden, dass die gottesdienstlichen Feiern unter wiedergewonnenen Freiheiten durchgeführt werden können, ohne dass dabei der Schutz der vulnerablen Personen verloren geht.

Kirche bei den Menschen

Die Kirchen suchen nach Wegen, um ihren Verkündigungs- und seelsorgerlichen Auftrag verantwortungsvoll wahrzunehmen.

  • Einrichtung einer Seelsorgehotline für besorgte und erkrankte Gemeindemitglieder
  • Schutzmassnahmen für die Seelsorgenden (auf Grundlage der behördlichen Vorgaben), um den seelsorgerlichen und diakonischen Auftrag der Kirche zu gewährleisten
  • Kantonalkirchliche Koordination der Seelsorge für besonders betroffene Gemeinden

Alle tragen füreinander Sorge

Regelmässige Information über die Gefährdungssituation bei den zuständigen Gesundheitsbehörden (Kantone sowie Bundesamt für Gesundheit). Für Kirchgemeinden und Institutionen sollte eine Person mit dieser Aufgabe betraut werden.

Umsetzung hygienischer Präventionsmassnahmen, die zur Verlangsamung der Verbreitung des Krankheitserregers beitragen:

  • Regelmässiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife
  • Händedesinfektion mit Desinfektionsmitteln
  • Nach Husten, Niesen, Schnäuzen Hände waschen
  • Wenn möglich in ein Papiertaschentuch oder allenfalls in die Armbeuge husten oder niesen; Verwendung von Einweg-Taschentüchern, die nach Gebrauch in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgt werden

Beim Auftreten von den beschriebenen Krankheitssymptomen (Fieber, Husten und Atembeschwerden) gilt für alle:

  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation.
  • Bleiben Sie zu Hause, um eine Übertragung zu verhindern.
  • Informieren Sie Ihre Arbeitsstelle.

Kontakt

Hella Hoppe, Geschäftsleiterin