An ihrem letzten Sitzungstag beschäftigte sich die Synode mit der Spezialseelsorge. Zuerst nahm sie einen Bericht zur Seelsorge für Asylsuchende in Bundesasylzentren zur Kenntnis. 16 evangelisch-reformierte Seelsorgende sind momentan in 14 Bundesasylzentren und fünf weitere in den beiden Flughafenzentren des Bundes im Einsatz. Die Aufgaben sind nicht erst seit der Flüchtlingskrise und dem Ukrainekrieg anspruchsvoller geworden. «Die Seelsorgenden sehen in ihnen nicht einfach nur Asylsuchende, sondern begegnen ihnen auf Augenhöhe und in Offenheit, unabhängig davon, welche Geschichte, welche Kultur oder religiöse Auffassung sie mit sich bringen», erläuterte Ratsmitglied Esther Gaillard in ihrem Votum. Um eine qualitativ gute Seelsorge zu unterstützen, genehmigte die Synode einstimmig für die Jahre 2023–2026 die Fortführung des solidarischen Lastenausgleichs für die Seelsorgedienste in Bundesasylzentren. Sie stimmte der Erhöhung der Beiträge von 420′ 000 auf 470′ 000 Franken zu. Die Kantonalkirche Neuenburg beantragte eine Prüfung zur Lohnkostenübernahme für Seelsorgenden durch die Kirchen und zum Personalbedarf angesichts der aktuellen Lage im Asylwesen. Diesem Anliegen wurde mit 47 Ja-Stimmen stattgegeben (16 Nein, 6 Enthaltungen).

Einen grossen Umbruch erlebt in den letzten Jahren die Armeeseelsorge. Nicht nur wurde dieses Feld für Seelsorgende anderer Religionen geöffnet und gemeinsame «Prinzipien der Armeeseelsorge» festgehalten. Künftig möchte die Armeeseelsorge eine Partnerschaft mit der EKS eingehen. Esther Gaillard verdeutlichte die Dringlichkeit, sich als EKS stärker im Rekrutierungsprozess zu engagieren: «Derzeit fehlen jährlich 20 reformierte Seelsorgende.» Die Synode stellte sich hinter das Anliegen und diskutierte insbesondere die Kompetenzen und die Eignung der künftigen Seelsorgenden. Sie genehmigte die Aufteilung der Zuständigkeiten und die zwischen der EKS und den Mitgliedkirchen angestrebte Zusammenarbeit im Hinblick auf den Rekrutierungsprozess und Kriterien der EKS für die Empfehlung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Dienst als Armeeseelsorgerin und Armeeseelsorger. Massnahmenvorschläge zur Gewinnung von neuen Angehörigen der Armeeseelsorge können nun durch die Mitgliedkirchen ergänzt und angepasst werden.

Weitere Geschäfte
Die Synode genehmigte den Rechenschaftsbericht 2021 und die Rechnung 2021, und erteilte einstimmig dem Rat EKS die Decharge für das Jahr 2021.
Aufgrund sinkender Mitgliederzahlen in den Mitgliedkirchen wird sich die Anzahl der Synodalen in der nächsten Legislatur verringern: Ab 2023 wird die Synode aus 73 Delegierten bestehen. Die Kirchen Bern-Jura-Solothurn verlieren zwei Sitze, bleiben aber die grösste Delegation der Synode. Einen Sitz weniger haben künftig die Mitgliedkirchen Aargau, St. Gallen, Genf, Waadtland und Zürich.

Die nächsten Synoden

  • Herbstsynode in Bern: 7.–8. November 2022
  • Sommersynode in Olten (auf Einladung der Evangelisch-Reformierten Kirche Kanton Solothurn): 18.–20. Juni 2023
  • Herbstsynode in Bern: 6.–7. November 2023